Eine junge Krankenschwester pflegt zu Hause eine Seniorin

Urlaubs- & Verhinderungspflege

Wenn Sie ausfallen – Wir kümmern uns!

Die ehrenamtliche Pflegeperson ist bei regelmäßiger und vertrauter Pflege des Pflegebedürftigen unverzichtbar. Wenn die ehrenamtliche Pflegeperson ausfällt, kann dies durch Ersatzkraft abgedeckt werden. Dies ist der Fall, wenn die Pflegeperson zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit verhindert ist. Voraussetzung hierfür ist, dass die ehrenamtlich tätige Person den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate lang in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.

Wir bieten unsere Urlaubs- & Verhinderungspflege sowohl in unserer stationären Einrichtung an als auch stundenweise vor Ort in der Wohnung des Kunden an.

Sie brauchen eine Entlastung in der Pflege?

Sie möchten für Ihren geliebten Menschen eine sinnvolle und nachhaltige Pflege-Lösung finden? Dann sind Sie bei uns richtig! Wir bieten Ihnen die perfekte Betreuung – egal ob Tagespflege zu Hause oder Unterbringung in unserem Pflegeheim.

Sprechen Sie uns einfach an und wir erstellen gemeinsam Ihr individuelles Angebot.